Beglaubigte Übersetzungen2023-12-05T15:01:25+01:00
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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Gutachten, Vertrag, Zeugnis oder Urkunde: Fremdsprachige Dokumente werden oft nur von Behörden (oder anderen amtlichen Stellen) akzeptiert, wenn sie durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer übersetzt wurden.

Sie haben Dokumente, die Sie in eine bestimmten Sprache beglaubigt übersetzen lassen müssen? Wir arbeiten mit allgemein beeideten Übersetzern, die das gerne übernehmen!

Beglaubigte Übersetzungen

Gutachten, Vertrag, Zeugnis oder Urkunde: Fremdsprachige Dokumente werden oft nur von Behörden (oder anderen amtlichen Stellen) akzeptiert, wenn sie durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer übersetzt wurden.

Sie haben Dokumente, die Sie in eine bestimmten Sprache beglaubigt übersetzen lassen müssen? Wir arbeiten mit allgemein beeideten Übersetzern, die das gerne übernehmen!

  • Rechtswirksame Übersetzungen für Behörden & Ämter

  • Erfahrene Projektmanager & beeidete Übersetzer

  • Serviceorientiert, professionell & zuverlässig

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung rechtswirksam?

Beglaubigte oder auch gerichtlich zertifizierte Übersetzungen werden durch allgemein beeidete Gerichtsdolmetscher angefertigt. Durch sein Siegel, seine Beglaubigungsformel und seine Unterschrift werden beglaubigte Übersetzungen rechtswirksam. Damit bestätigt der Übersetzer die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument und bürgt für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzungen in anderen Ländern

Ein Dokument, das in Österreich beglaubigt übersetzt wurde, ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig. Wenn Sie die Übersetzung im Ausland (Drittland) vorlegen müssen, sind meist zusätzlich noch Überbeglaubigung und/oder Apostille notwendig.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines Dokuments (z.B. einer Unterschrift, eines Siegels). Sie muss vor der beglaubigten Übersetzung am Dokument angebracht werden. Die Überbeglaubigung findet nach der Übersetzung statt. Sie bestätigt, dass der Übersetzer gerichtlich zertifiziert und seine Beglaubigung gültig ist.

Erkundigen Sie sich am besten vorab, ob bzw. welche Form der Legalisation Sie einholen müssen. Wenden Sie sich dazu an die Behörde, bei der Sie einreichen möchten oder die Auslandsvertretung (Botschaft) des Ziellandes. Auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres informiert Sie darüber, welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind.

Unabhängig davon, für welche Behörde Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, ist es außerdem vorteilhaft zu wissen, ob diese am Original angeheftet werden muss oder ob eine Kopie des Dokumentes, an dem die beeidigte Übersetzung befestigt wird, ausreichend ist.

Beispiele für beglaubigte Übersetzungen

  • Firmenbuchauszüge, Handelsregisterauszüge
  • Jahres- und Geschäftsberichte
  • Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Zeugnisse & Diplome
  • Ausweispapiere, Führerschein, Zulassungsschein
  • Gerichtsurteile, Klageschriften
  • Verträge
  • Notariatsakte
  • Medizinische Gutachten & ärztliche Atteste

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Frequently Asked Questions (FAQ)

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?2021-07-26T09:59:30+02:00

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt ein gerichtlich zertifizierter Übersetzer mit Klausel, Siegel und Unterschrift, dass seine Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt und korrekt ist. Deshalb ist eine beglaubigte bzw. beeidete Übersetzung ein rechtlich verbindliches Dokument und wird von Behörden/Ämtern anerkannt.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?2021-07-23T10:52:29+02:00

Wenn Sie bei österreichischen Behörden amtliche Dokumente in einer Fremdsprache vorlegen möchten, müssen diese meist beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden (z.B. Firmenbuchauszug, Zeugnis, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug).

Das gilt auch, wenn Sie österreichische Urkunden und Nachweise bei einem Amt oder einer Institution im Ausland einreichen möchten (z.B. Vertrag, Geschäftsbericht, Notariatsakt, Gutachten)

Für welche Sprachen bietet Interlingua beglaubigte Übersetzungen an?2021-07-23T10:55:13+02:00

Wir können auf ein tragfähiges Netzwerk an allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzern in ganz Österreich bauen und Ihnen deshalb beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachkombinationen anbieten.

Unsere zertifizierten Dolmetscher übersetzen nicht nur in die gängigsten europäischen Sprachen, wie Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch, sondern auch in die kleineren – ob Kroatisch, Serbisch, Slowakisch oder Türkisch. Aber natürlich arbeiten wir auch für Russisch, Chinesisch oder Arabisch mit kompetenten beeideten Übersetzern zusammen.

Sie sind unsicher, ob Ihre gewünschte Sprachkombination möglich ist? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, unsere Projektmanager beraten Sie gerne!

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?2021-07-23T12:27:42+02:00

Der Preis Ihrer beglaubigten Übersetzung ist von vielen Faktoren abhängig. Es kommt vor allem auf Sprachkombination, Textumfang und Fachgebiet an. Verrechnet wird entweder pauschal oder nach Normzeilen im Zieltext. Dazu hebt der Übersetzer eine Beglaubigungsgebühr ein.

Für eine genaue Preisauskunft senden Sie uns bitte Ihr Ausgangsdokument per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen es sorgfältig und senden Ihnen gerne schnellstmöglich unser unverbindliches Angebot!

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung meines Dokuments?2021-07-23T12:29:05+02:00

Oft benötigt man eine beglaubigte Übersetzung lieber gestern als heute. Wir arbeiten mit erfahrenen beeideten Übersetzern zusammen, die Ihre beglaubigte Übersetzung schnellstmöglich bearbeiten. Den frühestmöglichen Liefertermin für Ihr Übersetzungsprojekt nennen wir Ihnen bei der Angebotslegung.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?2021-07-23T12:30:54+02:00

Das dürfen ausschließlich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer bzw. Dolmetscher mit einer speziellen Ausbildung zum Gerichtsdolmetscher.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind ein erfolgreich abgeschlossenes Übersetzer- und Dolmetschstudium und zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Anschließend müssen sich die Bewerber einer strengen Prüfung durch die Justizverwaltung unterziehen.

Gerichtsdolmetscher müssen außerdem ausgezeichnete Sprachkenntnisse besitzen und ein breites Fachwissen wie z. B. in Recht (österreichisches und europäisches Rechts- und Gerichtswesen), Medizin oder Technik fundiert anwenden können.

Brauchen Sie mein Originaldokument für die beglaubigte Übersetzung?2021-08-26T14:57:51+02:00

Es kann sein, dass wir die beeidete Übersetzung an Ihr Originaldokument heften müssen. Das hängt von den Anforderungen der Behörde ab, bei der Sie vorlegen möchten.

Damit wir Ihre beglaubigte Übersetzung rasch liefern können, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich vorab zu erkundigen, ob eine Befestigung an eine Kopie (Scan) ausreicht.

Für die Angebotslegung und die Übersetzung an sich reicht uns aber ein Scan des Originaldokuments bzw. der Originaldokumente..

Können Sie meine Übersetzung auch digital beglaubigen?2021-11-09T16:04:59+01:00

In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen auf Papier ausgefertigt. Dabei werden Originaldokument (oder eine Kopie davon), Beglaubigungsklausel und Übersetzung zusammengeheftet und anschließend versiegelt.

Doch der Einsatz elektronischer Signaturen zur Bestätigung der Übersetzung nimmt zu. Derzeit können wir Ihnen in den Sprachen Bosnisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, SerbischSpanisch und Ungarisch digital beglaubigte Übersetzungen anbieten.

Sinnvoll sind digitale Beglaubigungen vor allem, wenn Sie Ihr Dokument elektronisch im Ausland einreichen möchten (z.B. Ausschreibung, Zulassung an Universität). Ein weiterer Vorteil ist, dass der Versandweg entfällt und etwas Zeit gespart werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab zu erkundigen, ob eine digitale Beglaubigung für Sie in Frage kommt.

Was ist eine Apostille und wo bekomme ich sie?2021-07-23T12:36:47+02:00

Die Apostille dient als Bestätigung der Echtheit von Dokumenten, Urkunden und Unterschriften im internationalen Rechtsverkehr. Sie ist eine vereinfachte Form der Legalisation und gilt unter Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben.

Ob Ihr Dokument eine Apostille benötigt, hängt von den Anforderungen der Behörde im Zielland ab. Um Ihren Auftrag möglichst rasch liefern zu können, empfehlen wir Ihnen, schon im Vorfeld nachzufragen.

Für Urkunden, die in Österreich ausgestellt wurden, ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zuständig. Für Dokumente aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung. Auch die Behörde/Institution, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen möchten, kann Ihnen bestimmt weiterhelfen.

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