Zertifizierung
Wir sind nach der ÖNORM EN 15038 (wird in Deutschland als DIN EN 15038 bezeichnet) zertifiziert, daher müssen unsere Übersetzer und Korrektoren den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Die Norm verlangt folgende Voraussetzungen1) :
3.2.2 Berufliche Kompetenz von Übersetzern
Übersetzer müssen über folgende Kompetenzen verfügen.
a) Übersetzerische Kompetenz: Die übersetzerische Kompetenz besteht in der Fähigkeit, Texte auf dem erforderlichen Niveau (...) zu übersetzen. Dazu gehören die Einschätzung der Problematik des Textverständnisses und der Texterstellung sowie die Fähigkeit, den Zieltext nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsdienstleister (...) zu erstellen und die Ergebnisse rechtfertigen zu können.
b) Sprachliche und textliche Kompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache: Die sprachliche und textliche Kompetenz sind die Fähigkeit, die Ausgangssprache zu verstehen und die Zielsprache zu beherrschen. Textliche Kompetenz erfordert die Kenntnis von Textsortenkonventionen für eine möglichst große Bandbreite an allgemeinsprachlichen und Fachtexten sowie die Fähigkeit, dieses Wissen bei der Erstellung von Texten anzuwenden.
c) Recherchierkompetenz, Informationsgewinnung und -verarbeitung: Recherchierkompetenz ist die Fähigkeit, effizient sprachliches und fachliches Zusatzwissen zu erwerben, das für das Verständnis des Ausgangstextes und das Erstellen des Zieltextes erforderlich ist. Recherchierkompetenz erfordert auch Erfahrung beim Einsatz von Recherche-Tools sowie die Fähigkeit, passende Strategien für den effizienten Einsatz verfügbarer Informationsquellen zu entwickeln.
d) Kulturelle Kompetenz: Kulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, Informationen über das Locale, Verhaltensmuster und Wertesysteme einzusetzen, die für die Ausgangs- und die Zielkultur charakteristisch sind.
e) Fachliche Kompetenz: Fachliche Kompetenz umfasst Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die professionelle Vorbereitung und Anfertigung von Übersetzungen erforderlich sind. Dazu gehört auch der Umgang mit technischen Ressourcen (...)
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen sollte erfüllt sein:
- eine formale höhere Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschul-Abschluss);
- eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung;
- mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung.
3.2.3 Berufliche Kompetenz von Korrektoren
Korrektoren müssen über die in 3.2.2 genannte Kompetenz verfügen und sollten darüber hinaus Übersetzungserfahrung in den relevanten Themenbereichen haben.
3.2.4 Berufliche Kompetenz von fachlichen Prüfern
Fachliche Prüfer müssen das erforderliche Fachwissen in der Zielsprache aufweisen.
3.2.5 Kontinuierliche berufliche Weiterbildung
Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass die in 3.2.2 geforderte berufliche Kompetenz gepflegt und aktualisiert wird.
___________________________________________________________________
1) Entnommen der offiziellen deutschsprachigen Fassung der EN 15038:2006 / Ausgabe: 2006-08-01














