Die Apostille dient als Bestätigung der Echtheit von Dokumenten, Urkunden und Unterschriften im internationalen Rechtsverkehr. Sie ist eine vereinfachte Form der Legalisation und gilt unter Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben.

Ob Ihr Dokument eine Apostille benötigt, hängt von den Anforderungen der Behörde im Zielland ab. Um Ihren Auftrag möglichst rasch liefern zu können, empfehlen wir Ihnen, schon im Vorfeld nachzufragen.

Für Urkunden, die in Österreich ausgestellt wurden, ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zuständig. Für Dokumente aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung. Auch die Behörde/Institution, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen möchten, kann Ihnen bestimmt weiterhelfen.