Wenn Sie bei österreichischen Behörden amtliche Dokumente in einer Fremdsprache vorlegen möchten, müssen diese meist beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden (z.B. Firmenbuchauszug, Zeugnis, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug).
Das gilt auch, wenn Sie österreichische Urkunden und Nachweise bei einem Amt oder einer Institution im Ausland einreichen möchten (z.B. Vertrag, Geschäftsbericht, Notariatsakt, Gutachten)