Ja, wir können gerne auch nur abgesprochene Teilbereiche Ihres Geschäftsberichts übersetzen. Wir empfehlen Ihnen allerdings immer jedenfalls den vollständigen Bericht zu übermitteln, auch wenn nur Teile übersetzt werden sollen. Dies hat mehrere Vorteile.
Für die Übersetzer ist es äußerst wichtig, Einblick in Zusammenhänge zu erhalten, um Texte im richtigen Kontext übersetzen zu können. Durch Bereitstellung des vollständigen Ausgangsdokuments können Fehlinterpretationen vermieden werden. Außerdem kann nur so die Konsistenz von Terminologie und Sprachstil zwischen den Übersetzungen sichergestellt werden.
Wenn der frühere Geschäftsbericht bereits von Interlingua übersetzt wurde, können Sie besonders einfach Kosten sparen. Unsere Software erkennt automatisch welche Passagen unverändert sind und rechnet diese als vollständige Matches (siehe Arbeiten mit CAT-Tools). Dadurch werden bereits bestehende Übersetzungen übernommen und Sie sparen sich entsprechend Kosten.
Wenn Ihre Geschäftsberichte bisher intern oder von einem anderen Anbieter übersetzt wurden, können wir ein sogenanntes Alignment durchführen, um die Übersetzung der Vorgängerversion Ihres Geschäftsberichts zu übernehmen. Dafür benötigen wir sowohl die externe Übersetzung als auch die Ausgangsdatei der Vorgängerversion. Im CAT-Tool werden die beiden Dokumente Satz für Satz miteinander verknüpft. Dadurch können auch Fremdübersetzungen schlussendlich von der Software erkannt und übernommen werden.
Wichtig beim Alignment ist allerdings, dass die Qualität der Fremdübersetzung für diesen Prozess geeignet ist. Sollten sich sprachliche Fehler oder unpassende Terminologie in der Fremdübersetzung befinden, bieten wir Ihnen gerne zusätzlich eine Revision der Vorgängerversion an.