Es kann sein, dass wir die beeidete Übersetzung an Ihr Originaldokument heften müssen. Das hängt von den Anforderungen der Behörde ab, bei der Sie vorlegen möchten.
Damit wir Ihre beglaubigte Übersetzung rasch liefern können, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich vorab zu erkundigen, ob eine Befestigung an eine Kopie (Scan) ausreicht.
Für die Angebotslegung und die Übersetzung an sich reicht uns aber ein Scan des Originaldokuments bzw. der Originaldokumente..