Das dürfen ausschließlich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer bzw. Dolmetscher mit einer speziellen Ausbildung zum Gerichtsdolmetscher.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind ein erfolgreich abgeschlossenes Übersetzer- und Dolmetschstudium und zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Anschließend müssen sich die Bewerber einer strengen Prüfung durch die Justizverwaltung unterziehen.
Gerichtsdolmetscher müssen außerdem ausgezeichnete Sprachkenntnisse besitzen und ein breites Fachwissen wie z. B. in Recht (österreichisches und europäisches Rechts- und Gerichtswesen), Medizin oder Technik fundiert anwenden können.