Beglaubigte Übersetzung
Die Beglaubigung der Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung wird durch den Übersetzer mittels Vorlage der Übersetzung und Unterschriftsvollzug vor einem Notar bestätigt.















