Dolmetsch - AGB

 

PDF-Download: AGB Dolmetschen

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dolmetschen

Art der Leistung: Flüster-, Konsekutiv- oder Simultandolmetschung?

 

Maximal 2 Personen können bei einer Flüsterdolmetschung (der/die DolmetscherIn
flüstert dem/der ZuhörerIn ins Ohr) zuhören.
Bei der Konsekutivdolmetschung wird die Rede absatzweise zeitlich
nacheinander übertragen.
Bei der Simultandolmetschung hören Sie den übertragenen Satz, während der
Redner spricht. Diese Art empfiehlt sich bei Kongressen und Tagungen. Hier
wird meist mit technischen Hilfsmitteln gedolmetscht (Dolmetschkabinen,
Flüsterkoffer).

 

Für einen Halbtag (bis zu vier Stunden) verrechnen wir je nach Sprache zwischen

€ 390,00 und € 437,00. Für einen Ganztag (vier bis acht Stunden) verrechnen wir je nach Sprache zwischen € 655,00 und € 729,00. Für Überstunden (nach Ablauf von acht Stunden Arbeitszeit) verrechnen wir je nach Sprache zwischen € 88,00 und € 98,00. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertssteuer und für Dolmetscheinsätze innerhalb Wien.

 

An- und Abreise (Einsatzort außerhalb Wien)

Fahrtkosten sind pro DolmetscherIn in der Höhe einer Bahnkarte 2. Klasse Wien – Konferenzort – Wien bzw. Kilometergeld zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen zu ersetzen. Ist es erforderlich, dass die An- und Abreise 1 Arbeitsag vor / nach der Veranstaltung angetreten werden muss, wird ein Halbtagsatz in Rechnung gestellt. Für die Fahrzeiten gelten die allgemeinen Stundensätze. Bei Dolmetschungen außerhalb Wiens wird - sollten auch kürzere Dolmetschzeiten anfallen - auf jeden Fall der Ganztagssatz verrechnet.

 

Diäten und sonstige Spesen

Übernimmt der Veranstalter alle Kosten, werden pro Arbeitstag pro Dolmetscher € 36,00 Diäten verrechnet. Stellt der Veranstalter Nächtigung und Frühstück, wird ein Tagesatz von € 72,00 in Rechnung gestellt. Alle Spesen (Hotels, Transfers) werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

Technische Ausstattung

Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der technischen Ausstattung. Die Haftung für etwaige Schäden und für Verlust übernimmt der Veranstalter.

 

Konferenzdolmetschung

Unterlagen wie Referenzmaterial und Manuskripte der Vortragenden bzw. der Gesprächspartner gewährleisten eine reibungslose Dolmetschung. Diese müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei Interlingua einlangen.

 

Stornierung

Im Fall der Stornierung einer Bestellung kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:

 

10-15 Arbeitstage vor Konferenzbeginn                         50% der Auftragssumme

weniger als 10 Arbeitstage vor Konferenzbeginn        75% der Auftragssumme

weniger als 3 Arbeitstag vor Konferenzbeginn          100% der Auftragssumme

 

Aufnahmen

Für Tonband- bzw. Videoaufnahmen der Dolmetschung wird pro Person ein Halbtagtarif zusätzlich in Rechnung gestellt.